Der Schweizer Atommüll wartet auf praktikable Lösung

  • Schweizer Atommüll wurde einst im Meer versenkt.
  • Der heutige Entsorgungsnachweis ist unvollständig und im Sachplan wird unwissenschaftlich vorgegangen.
  • Ein Lager für hochaktiven Abfall soll frühestens in 45 Jahren in Betrieb gehen.

Bis 1982: Im Meer versenkt. In der Schweiz wurden fünf Reaktoren gebaut, ohne dass für den anfallenden Atommüll eine Lösung bereitgestanden hätte. Zwischen 1969 und 1982 versenkte die Schweiz den radioaktiven Müll, insgesamt 7677 Fässer, unbekümmert im Nordostatlantik. Auch Grossbritannien, Belgien, Holland, Deutschland, Frankreich und die USA «entsorgten» auf diese Weise insgesamt über 220'000 Fässer. 1982 wurden diese bedenklichen Aktionen, namentlich auch jene der Schweiz, vom Europäischen Parlament verurteilt und ein sofortiger Stopp gefordert. Der Widerstand führte zu einem internationalen Versenkungs-Moratorium. 1992 beschloss der Bundesrat schliesslich, auf die so genannte Verklappung zu verzichten.
  


Jahrtausendwende: Wellenberg sagte Nein. In der Zwischenzeit legten sich die internationalen Experten darauf fest, dass der radioaktive Müll im Boden am besten aufgehoben wäre. 1972 gründeten die Betreiber der AKW zusammen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung von radioaktiven Abfällen (Nagra). Die Nagra wird per Gesetz von den Verursachern finanziert und hat den Auftrag, Lösungen für eine sichere Entsorgung in der Schweiz zu realisieren. Heute wartet der Atommüll in einem oberirdischen Zwischenlager (Zwilag) und in Lagern neben den Atomkraftwerken auf eine «Endlösung». Verschiedene Versuche für ein unterirdisches Atommülllager sind bisher gescheitert. Dank Volkswiderstand ist ein sicherheitstechnisch kritisches Lager am Wellenberg in Nidwalden Anfang der Jahrtausendwende nicht zu Stande gekommen. Daraufhin wurde 2003 das Kernenergiegesetz geändert: Neu wurde das Mitspracherecht der Kantone deutlich eingeschränkt und die Entscheidungsgewalt gänzlich dem Bund übertragen – mit fakultativem Referendum auf nationaler Ebene. Indirekt bedeutet dies, dass ein Atommülllager zukünftig einem Kanton oder einer Region aufgezwungen werden kann.

Heute: offene Fragen trotz Entsorgungsnachweis. 1988 hat der Bundesrat den Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelaktive Abflälle (SMA) genehmigt, die Nagra hat den Nachweis gestützt auf ein Lager im Mergel des Oberbauenstocks erbracht. Ende 2002 reichte die Nagra das Gesuch für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle (HAA) ein, dieses basiert auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlands (Standortregion Zürich Nordost). Diese Gesteinsschicht soll als Wirtsgestein eine von drei Barrieren bilden, um die Biosphäre vor der radioaktiven Strahlung der Abfälle zu schützen. Beim Wellenberg wurde noch kristallines Gestein bevorzugt. 2006 wurde der Nachweis vom Bundesrat genehmigt. Dazwischen wurde im Jahr 2000 der Schlussbericht der Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle» (EKRA) veröffentlicht. Doch der Entsorgungsnachweis – bis dato lediglich ein Bericht – weist bereits heute eine überholte Machbarkeit auf. Zudem gibt bisher auf wesentliche technische Fragen und den Umgang mit den langen Zeiträumen keine Antwort. Bis heute weiss niemand, ob ein Atommülllager schwere Erdbeben übersteht, wie es langfristig zu überwachen und zu markieren ist oder wie die Abfälle bei Lecks allenfalls wieder geborgen werden können. Die passive Sicherheit, oder besser gesagt das «Aus den Augen aus dem Sinn»-Prinzip, das die Nagra vorschlägt, ist für Abfälle dieser Giftigkeit keine Lösung.

Unvollendetes Sachplanverfahren: Der Sachplan geologische Tiefenlager soll regeln, wie man zum Standort eines Atommülllagers gelangt und die Bevölkerung in das Verfahren einbindet. Er wurde 2008 genehmigt. Die Nagra hat in der ersten Etappe sechs potenzielle Standorte vorgeschlagen: Zürich Nordost (Zürcher Weinland), Nördlich Lägern, Jura Ost (Bözberg), Südranden, Jura Südfuss und Wellenberg. Die ersten drei davon sind auch für hochradioaktive Abfälle geeignet. Im Januar 2015 hat die Nagra vier Standorte wieder aus dem Verfahren gekippt, zum Teil aus unverständlichen Gründen – geologischen Untersuchungen fehlen nämlich grösstenteils. Das lässt vermuten, dass die Nagra vor allem an einem schnellen, billigen Verfahren Interesse hat, anstatt eine saubere geologische Abklärung vorzunehmen, um den sichersten Standort ausfindig zu machen.

Ewiger Zeithorizont. Die Standortsuche läuft gemäss dem Etappenplan 1-3 ab. In den drei Etappen und innert rund 35 Jahren soll definiert werden, wo das Schweizer Atommülllager gebaut werden soll. Seit 2008 sucht der Bund nach einem Standort, das Lager soll bis 2050 (SMA) resp. 2060 (HAA) in Betrieb genommen werden. Solange lagert der Atommüll bei den AKW sowie im Zwischenlager in Würenlingen.

Hintertüre ins Ausland bleibt offen. Die Standortsuche für ein Endlager kann in eine Alibiübung münden. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass der Widerstand in den betroffenen Regionen gegen ein Lager für hochaktive Abfälle zu gross wird oder ein Tiefenlager in der Schweiz zu teuer ist, lässt das Gesetz eine Hintertür offen: Der Schweizer Atommüll kann auch im Ausland entsorgt werden (KEG Artikel 30/Abs 2). Wird deshalb auf Zeit gespielt? Um am Ende wieder die billige Auslandslösung zu verfolgen?

Position der SES

Position zu Atommüll

Downloads

Nagra-Karte zu Standorten HAA
Nagra-Karte zu Standorten HAA
Nagra-Karte zu Standorten SMA
Nagra-Karte zu Standorten SMA