Gebäudestandards in der Schweiz: Eine Übersicht
- Es gibt in der Schweiz unterschiedliche Energie-Standards.
- Die Kantone haben ihre Gebäude-Vorschriften verschärft.
- Die Zukunft gehört Plusenergie-Häusern.
Im Jahr 1975 verbrauchte ein üblicher Wohnungsneubau pro Quadratmeter Energiebezugsfläche 220 kWh Energie zur Deckung des Wärmebedarfs. Das entspricht einem Äquivalent von 22 Litern Heizöl und Jahr. Heutige Neubauten brauchen nur noch einen Bruchteil davon. Mehr noch: Häuser sind nicht mehr Energieverbraucher – sie werden zu Energielieferanten.
Mustervorschriften 2008: Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) lassen zur Deckung des Wärmebedarfs von Neubauten nur noch 48 kWh/m2 Energiebezugsfläche zu (4,8 l Heizöl-Äquivalent). Für umfassend sanierte Häuser ist noch ein Verbrauch von maximal 90 kWh (9 l Heizöl) zulässig.
Minergie-Standard (2009): Das Niedrigenergiehaus. Der Minergie-Standard für Wohn-Neubauten basiert auf einer gut gedämmten Gebäudehülle; die Wärmedämmung liegt bei rund 20 cm. Dazu muss eine gute Luftdichtigkeit des Gebäudes gewährleistet sein, Wärmebrücken vermieden werden und das Gebäude muss mit einer Komfortlüftung, idealerweise mit Wärmerückgewinnung, ausgestattet sein. Der Wärmebedarf darf maximal 38 kWh/m2 Energiebezugsfläche erreichen (3,8 l Heizöl).
Minergie-P Standard (2009): Das Niedrigstenergiehaus. Der Wärmebedarf für Wohn-Neubauten darf maximal 30 kWh/m2 Energiebezugsfläche erreichen (3 l Heizöl).
Minergie-A Standard (2011): Das Nullenergiehaus. Der Minergie-A-Standard verlangt für die Deckung des Wärmbedarfs 0 kWh/m2 und Jahr. In diesen Nullenergie-Häusern werden Warmwasser und Raumwärme vollständig mir erneuerbarer Energie gedeckt. Zudem müssen die effizientesten Haushalt- und Bürogeräte sowie Leuchten eingesetzt werden. Berücksichtigt wird auch die Herstellungsenergie des Gebäudes (graue Energie).
Plusenergie-Haus: Von Plusenergie-Häusern spricht man, wenn der Energieertrag eines Hauses über das ganze Jahr gesehen höher ist als der Energieaufwand für Heizung, Warmwasser, Geräte und Licht. Dies kann durch die Kombination von Minergie-P- oder A-Standard und einer Solarstromanlage erreicht werden.
MuKEn 2014: Sollen von den Kantonen bis 2018 in den jeweiligen Gesetzgebungen umgesetzt werden, so dass die Inkraftsetzung per 2020 erfolgen kann. Vorgaben für neue Gebäude: versorgen sich ab 2020 ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie und zu einem angemessenen Anteil Elektrizität. Vorgaben für Gebäude vor 1990 erstellt: Elektroheizungen und –boiler werden verboten, die Umstellung auf erneuerbare Energien sowie die Gebäudehüllensanierung sind verstärkt zu fördern (die Anforderungen entsprechen einem max. Energiebedarf von 3,5 l Heizöl).