Klimapolitik

  • Internationale Politik lokal umsetzen
  • Klima-Abkommen: von Kyoto nach Paris.
  • Neue Reduktionsziele und CO2-Gesetzesrevision

Das enorme Wirtschaftswachstum nach dem zweiten Weltkrieg ging einher mit einem ungebremsten Wachstum beim Verbrauch von fossilen Rohstoffen. Ein verstärktes Umweltbewusstsein ab den 1970er-Jahren führte schliesslich zu einer intensivierten internationalen Forschungstätigkeit im Klima-Bereich. Bald war klar: die von Menschen herbeigeführten Klimaveränderungen sind ein ernstes Problem.

Da Treibhausgase nicht an nationalen Grenzen halt machen, braucht es eine internationale Klimapolitik. Die Schweiz hatte bisher primär auf versorgungspolitischer Ebene Einfluss auf den Verbrauch von fossilen Rohstoffen genommen, zum Beispiel nach dem Erdölpreisschock von 1973. Klimaschutz stand noch nicht auf der politischen Agenda. Spätestens mit dem Klimarahmenabkommen der Vereinten Nationen (1992) und dem Kyoto-Protokoll (1997) wurde eine völkerrechtlich verbindliche internationale Klimapolitik eingeleitet. Trotzdem stieg der weltweite Konsum an Erdöl weiterhin an: seit 1990 von 3,15 auf 4,33 Millionen Tonnen im Jahr 2015.

Eine eigentliche Schweizerische Klimapolitik begann erst mit dem 2000 eingeführten Bundesgesetz über die Reduktion von CO2-Emissionen. Das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2010 um 10% unter das Niveau von 1990 zu senken, sollte vorerst mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden. Als Mitte der Nuller-Jahre klar war, dass Freiwilligkeit nicht genügte, wurde per 2008 schliesslich eine Energieabgabe auf fossile Brennstoffe gesetzlich verankert. Im Kyoto-Protokoll hatte sich die Schweiz verpflichtet, von 2008 bis 2012 den Ausstoss von Treibhausgasen wie Kohlendioxid um 8% unter den Stand von 1990 zu senken.

Aktuell

Das 2011 revidierte CO2-Gesetz beinhaltet ein 20%-Mindest-Reduktionsziel bis 2020. Ein wichtiger Eckpunkt des CO2-Gesetzes stellen Inlandmassnahmen dar: Jährlich stehen bis zu 300 Millionen Franken für Gebäudesanierungen zur Verfügung. 

Am Klimagipfel in Paris (Dezember 2015) einigten sich 195 Länder und die EU auf ein neues Klima-Abkommen als Nachfolger des Kyoto-Protokolls ab 2020. Die Weltgemeinschaft möchte damit die Erwärmung der Erde deutlich unter zwei Grad im Vergleich zum Ende des 20. Jahrhunderts halten; bis in die zweite Jahrhunderthälfte des 21. Jahrhunderts müssen die Treibhausgasemissionen netto auf null sinken.

Der Vertrag ist ein Durchbruch. Er enthält jedoch viele Absichtserklärungen und wenig Konkretes. Im Juni 2017 hat das Schweizer Parlament das Klima-Abkommen von Paris ratifiziert. Der Bundesrat strebt an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 um 50% zu senken (gemessen am Stand von 1990), allerdings nur 30% im Inland (EU: 40%). Mit der anstehenden Revision des CO2-Gesetzes sollen nun die Massnahmen zur Erreichung der Reduktionsziele festgelegt werden. Die CO2-Abgabe wird auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben, nicht aber auf Treibstoffe. Neu soll sich die Schweiz den EU-Richtlinien punkto CO2-Emissionen bei Fahrzeugen anpassen: Neuwagen dürfen per 2020 nicht mehr als 95 g CO2 pro Kilometer ausstossen. Viel Potenzial zur Einsparung von CO2 besteht auch im Gebäudebereich, wo kantonale Gebäudestandards ansetzen.

Energie-Geschichte: Die Erdölkrise als Wegbereiterin einer Gesamtenergiekonzeption

Plakatsammlung ZHdK

Zwei Schocks – die Erdölkrise und die Atomkatastrophe in Tschernobyl – zwangen die Schweiz aus der energiepolitischen Passivität. Über zwei Jahrzehnte zog sich das zähe Ringen um eine künftige Energiepolitik bis zum ersten Energiegesetz hin. Dabei offenbarten sich politische Gräben, die heute noch bestehen.

» E&U-Artikel von Wirtschaftshistorikerin Tina Berg

Meilensteine der Energiepolitik

1902: Elektrizitätsgesetz: Bundesgesetz betreffend die Stark- und Schwachstromanlagen

1908: Bundesbeschluss betreffend die Gesetzgebung des Bundes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte und über die Fortleitung und die Abgabe der elektrischen Energie

1916: Wasserrechtsgesetz: Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte

1957: Bundesbeschluss über die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel betreffend die Atomenergie und den Strahlenschutz

1959: Atomgesetz: Bundesgesetz über die friedliche Verwendung der Atomenergie

1963: Rohrleitungsgesetz: Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe

1978: Bundesbeschluss zum Atomgesetz: führt die Rahmenbewilligung als Voraussetzung für den Bau einer Kernanlage ein

1983: Kernenergiehaftpflichtgesetz: regelt die Haftung für Nuklearschäden, die durch Kernanlagen oder durch den Transport von Kernmaterialien verursacht werden, sowie deren Deckung

1990: Bundesbeschluss über den Energieartikel in der Bundesverfassung

1990: Ja zur Volksinitiative ‚Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)’

1991: Strahlenschutzgesetz: bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen

1998: Energiegesetz: sieht unter anderem die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien vor

1999: CO2-Gesetz: Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen

2003: Kernenergiegesetz: regelt umfassend die friedliche Nutzung der Kernenergie und ersetzt Atomgesetz und Bundesbeschluss

2007: Stromversorgungsgesetz: regelt die Marktöffnung in zwei Schritten

2008: Revision CO2-Gesetz: regelt Lenkungsabgabe auf Brennstoffe

2017: Revision Energiegesetz (Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket)