Strommarktliberalisierung
Seit 2009 ist der Strommarkt für grosse Verbraucher (ab 100'000 kWh/Jahr) liberalisiert, die vollständige Öffnung auch für kleine Endverbraucher wurde schon mehrfach hinausgeschoben. Die vollständige Strommarktöffnung ist eine Chance für die StromkonsumentInnen: Sie sind nicht mehr an einen Monopolist gebunden, sondern können ihren Stromlieferanten frei wählen und den Strom kaufen, den sie wollen. Weil der Markt gegenwärtig nicht funktioniert, birgt die volle Strommarktöffnung aber auch Gefahren für die Energiewende in der Schweiz. Direkte und indirekte Subventionen und ungedeckte Kosten für Mensch und Umwelt führen einerseits dazu, dass ProduzentInnen und KonsumentInnen von Strom aus neuen erneuerbaren Energieträgern benachteiligt werden. Andererseits führen die dadurch gesenkten Strompreise auch zu geringeren Effizienzanreizen.
SES-Empfehlung
Die zweite Phase der Marktöffnung muss mit flankierenden Massnahmen begleitet werden. Solange der Markt nicht funktioniert, müssen die Investitionsanreize für die Produktion erneuerbaren Stroms in der Schweiz durch den Bund (Einspeisevergütung, Einmalvergütung oder ähnliches) gesichert werden. Um die bestehenden Verzerrungen im Strommarkt zu beseitigen, erachtet die SES die Einführung einer verursachergerechten Abgabe auf Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern als probates Mittel. Die Höhe dieser Abgabe hat sich an der Höhe der externen Kosten dieser Technologien zu bemessen.